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Oberstufe


Bestimmungen zur Abwesenheit

Bitte beachten Sie die verbindlichen Regelungen für Entschuldigungen bei Unterrichtsversäumnissen und für Beurlaubungen am Johanneum Gymnasium Herborn. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen kann in einer Tutorenkonferenz eine Androhung einer Attestpflicht beschlossen werden. Sollte das Fehl- und Entschuldigungsverhalten der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers sich nach einer Bewährungszeit nicht bessern, kann in einer Tutorenkonferenz eine Attestpflicht verhängt werden.

Einen genauen Überblick zu Regelungen für Entschuldigungen bei Unterrichtsversäumnissen und für Beurlaubungen am Johanneum bietet das Merkblatt Regelungen zur Abwesenheit in der Oberstufe.

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